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Sie wollen einen Experten für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb?
Sie wollen nicht nur eine „Buchungsstelle“ sondern auch fundierte Beratung?
Sie haben bereits anderweitige schlechte Erfahrungen gemacht?
Sie haben bei einer aktuellen Betriebsprüfung eine böse Überraschung erlebt?
Dann sind Sie bei mir, Steuerberater Andreas Hebentanz, an der richtigen Adresse!
Der Begriff „Landwirtschaftliche Buchstelle“ ist eine gesetzlich geschützte Bezeichnung. Sie wird an Personen verliehen, die für die Steuerberatung der Land- und Forstwirtschaft eine besondere Sachkunde nachgewiesen haben.
Die besondere Sachkunde ist durch eine mündliche Prüfung vor einem Sachkundeausschuss nachzuweisen.
Die erfolgreiche Ablegung der Prüfung erfordert mehrjährige Berufserfahrung auf diesem Gebiet. Es werden theoretische und praktische Kenntnisse in steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht verlangt.
Fundierte Beratung und fachliches Expertenwissen in einer Person. Ganzheitliche Beratung und laufende Abwicklung der regulären Geschäftsbetriebes (Lohn, FIBU) sind bei mir selbstverständliche Dienstleistungen.
Als ausgewiesener Experte darf ich den gesetzlich geschützten Titel „Landwirtschaftliche Buchstelle“ führen. Damit erhalten Sie insbesondere im land- und forstwirtschaftlichen Bereich ein umfassende Dienstleistungs- und Expertenpaket geboten.
Sowohl Photovoltaik, Windenergie, Biogas, Ferien auf dem Bauernhof als auch die lohnsteuerliche Behandlung von Saisonarbeitskräften können von mir korrekt behandelt werden.
Auch der Durchschnittslandwirt (§ 13a EStG) ist bei mir sicher und gut „aufgehoben“.
Oder Sie haben Ihren Betrieb verpachtet und planen, diesen aufzugeben oder Grundstücke aus dem Betriebsvermögen (z.B. Bau eines privaten Wohnhauses) zu entnehmen?